Nutzungsausfallgruppe D
Tagessatz (ca.)
ca. 35 €
Kompaktklasse Basisausstattung – sehr häufige Gruppe
Typische Fahrzeuge in Gruppe D
Fahrzeugzuordnungen sind unverbindlich. Die konkrete Einstufung hängt von Ausstattung, Alter und weiteren Faktoren ab.
Fachliche Einordnung
Gruppe D ist eine der am häufigsten vorkommenden Gruppen. Sie umfasst aktuelle Kompaktklassefahrzeuge in Basisausstattung – das massenmarkttaugliche Fahrzeugspektrum schlechthin.
VW Golf in einfacher Ausstattung ist ein typisches Beispiel für Gruppe D. Das Fahrzeug gehört zum meistverkauften Segment in Deutschland und bildet einen wichtigen Orientierungspunkt für die Tabellenwerte.
Wussten Sie schon?
VW Golf ist das meistgekaufte Fahrzeug in Deutschland und das Referenzmodell für Gruppe D in vielen Nutzungsausfalltabellen.
Einfluss des Fahrzeugalters
Ältere Kompaktfahrzeuge (z. B. Golf VI mit höherem Kilometerstand) können bei gemindertem Marktwert in Gruppe C abgestuft werden – dies ist jedoch keine Regel, sondern Einzelfall.
Einfluss der Ausstattung
Gut ausgestattete Kompaktfahrzeuge (z. B. Golf Highline, Comfortline) werden häufig in Gruppe E eingestuft. Die Ausstattungslinie ist entscheidend.
Typische Streitpunkte
Tipp vom Gutachter
Wenn Ihr Golf in Highline oder Comfortline-Ausstattung ist, sollten Sie auf eine Einstufung in Gruppe E bestehen. Die Ausstattungslinie macht einen wesentlichen Unterschied.
Hinweis für Gutachter
Gruppe D ist eine häufige Streitzone, da der Übergang zu E bei gut ausgestatteten Kompaktfahrzeugen fließend ist. Der Sachverständige muss das Ausstattungsniveau sorgfältig dokumentieren.
Häufige Fragen
Ist ein VW Golf immer Gruppe D?
Nein. Die Ausstattungslinie ist entscheidend. Ein Golf in Highline-Ausstattung oder mit höherer Motorisierung kann in Gruppe E oder höher einzuordnen sein.
Welche Tagessätze gelten für Gruppe D?
Typisch sind rund 35 Euro pro Tag – unverbindlich und abhängig von der aktuellen Tabelle.
Rechtlicher Hinweis
Alle Tagessätze und Gruppenangaben sind unverbindliche Richtwerte. Die konkrete Einstufung und der Tagessatz werden immer im Einzelfall durch den Sachverständigen ermittelt. Diese Seite stellt keine Rechtsberatung dar.