Nutzungsausfallgruppe F
Tagessatz (ca.)
ca. 43 €
Mittelklasse und gut ausgestattete Kompaktklasse
Typische Fahrzeuge in Gruppe F
Fahrzeugzuordnungen sind unverbindlich. Die konkrete Einstufung hängt von Ausstattung, Alter und weiteren Faktoren ab.
Fachliche Einordnung
Gruppe F umfasst Mittelklassefahrzeuge sowie gut ausgestattete Fahrzeuge der gehobenen Kompaktklasse. Hier treffen typische Pkw der oberen Volumensegmente auf den Einstieg in die Mittelklasse.
Fahrzeuge wie VW Passat in höherer Ausstattung, Audi A4 oder BMW 3er in Basisversion sind charakteristisch für Gruppe F. Die Tagessätze dieser Gruppe sind deutlich höher als bei Kompaktfahrzeugen, da auch die Anmietung vergleichbarer Fahrzeuge teurer wäre.
Wussten Sie schon?
Ein VW Tiguan gilt trotz Kleinwagen-Ursprungs durch seine Fahrzeugklasse und Ausstattung häufig als Gruppe-F-Fahrzeug – nicht als Kompaktklasse.
Einfluss des Fahrzeugalters
Ältere Mittelklassefahrzeuge können in Gruppe E oder D abgestuft werden, wenn der Marktwert entsprechend gering ist. Auch hier gilt: Einzelfallentscheidung.
Einfluss der Ausstattung
Höhere Ausstattungslinien bei Mittelklassefahrzeugen (z. B. BMW 3er M-Sport, Audi A4 S-Line) können Gruppe G oder höher rechtfertigen.
Typische Streitpunkte
Tipp vom Gutachter
Bei Mittelklassefahrzeugen lohnt es sich besonders, die Ausstattungslinie mit dem Kaufvertrag zu belegen. M-Pakete, S-Line oder Allradantrieb können die Gruppe erheblich beeinflussen.
Hinweis für Gutachter
Bei Gruppe-F-Fahrzeugen ist die Abgrenzung zu Gruppe G bei gut ausgestatteten Premiummodellen häufig ein Streitpunkt. Ausstattungsmerkmale wie M-Sport-Pakete oder S-Line können einen erheblichen Einfluss haben.
Häufige Fragen
In welcher Gruppe ist ein VW Passat?
Typischerweise Gruppe E (Basis) bis F (Comfortline/Highline). Die Ausstattung ist entscheidend.
Ist ein BMW 3er immer Gruppe F?
In Basisausstattung häufig F. Mit M-Sport-Paket oder höherer Motorisierung kann Gruppe G oder höher gerechtfertigt sein.
Rechtlicher Hinweis
Alle Tagessätze und Gruppenangaben sind unverbindliche Richtwerte. Die konkrete Einstufung und der Tagessatz werden immer im Einzelfall durch den Sachverständigen ermittelt. Diese Seite stellt keine Rechtsberatung dar.