Kfz-Glossar · Nutzungsausfall

Nutzungsausfallgruppe L

Tagessatz (ca.)

ab 175 €

Höchste Gruppe · Exklusive Sportwagen und ultra-luxuriöse Fahrzeuge

Typische Fahrzeuge in Gruppe L

LFerrari 812 Superfast
LLamborghini Aventador
LBugatti Chiron
LPorsche 918 Spyder
LMcLaren 720S
LKoenigsegg
LAston Martin DB11 (Vollausstattung)
LBentley Mulsanne

Fahrzeugzuordnungen sind unverbindlich. Die konkrete Einstufung hängt von Ausstattung, Alter und weiteren Faktoren ab.

Fachliche Einordnung

Gruppe L ist die höchste Nutzungsausfallgruppe und umfasst Fahrzeuge im Extrem-Luxus- und Supersportwagensegment. Tagessätze beginnen bei etwa 175 Euro und können je nach Fahrzeug deutlich darüber liegen.

Eine Mietung vergleichbarer Fahrzeuge ist in der Praxis kaum möglich. Der Nutzungsausfall ist bei diesen Fahrzeugen oft die einzige realistische Form der Entschädigung. Die tatsächlichen Tagessätze können im Einzelfall durch Sachverständigengutachten individuell ermittelt werden.

Wussten Sie schon?

Bei Fahrzeugen in Gruppe L gibt es in der Praxis kaum Mietäquivalente. Das macht den Nutzungsausfall zur einzigen Form der Entschädigung – und gleichzeitig zum hauptsächlichen Streitpunkt mit der Versicherung.

Einfluss des Fahrzeugalters

Bei Fahrzeugen in Gruppe L ist das Alter in der Regel weniger entscheidend, da der Wert dieser Fahrzeuge oft stabil bleibt oder sogar steigt. Klassische Sportwagen können ihren hohen Gruppenstatus behalten.

Einfluss der Ausstattung

Bei Fahrzeugen in Gruppe L ist die Ausstattung meist vollumfänglich. Sonderoptionen wie Individualausstattung oder limitierte Editionen können die konkrete Tagessatzhöhe beeinflussen.

Typische Streitpunkte

Versicherungen lehnen Gruppe L so gut wie immer ohne fundierten Widerspruch ab.
Der Nachweis des Nutzungswillens ist bei ultra-teuren Fahrzeugen besonders kritisch.
Die individuelle Tagessatzhöhe über 175 Euro muss besonders gut begründet werden.

Tipp vom Gutachter

Bei Fahrzeugen in Gruppe L ist ein besonders erfahrener Sachverständiger unerlässlich. Die individuelle Tagessatzermittlung erfordert fundierte Marktkenntnis und eine sorgfältige Begründung.

Hinweis für Gutachter

Gruppe L ist eine Ausnahmegruppe, die einer besonders fundierten Einzelfallbewertung bedarf. Der Sachverständige muss den Tageswert des Fahrzeugs, Verfügbarkeit vergleichbarer Mietfahrzeuge und den Nutzungswillen des Geschädigten sorgfältig prüfen.

Häufige Fragen

Wann gilt Gruppe L?

Bei Fahrzeugen im Hochpreis-Sportwagen- und Luxussegment mit Listenpreisen weit über 200.000 Euro und kaum verfügbaren Mietäquivalenten.

Kann der Tagessatz über 175 Euro liegen?

Ja. Bei besonders seltenen oder teuren Fahrzeugen kann der Sachverständige einen individuell begründeten, höheren Tagessatz ansetzen.

Rechtlicher Hinweis

Alle Tagessätze und Gruppenangaben sind unverbindliche Richtwerte. Die konkrete Einstufung und der Tagessatz werden immer im Einzelfall durch den Sachverständigen ermittelt. Diese Seite stellt keine Rechtsberatung dar.

07931 96 199 96

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um unsere Website zu optimieren. Details finden Sie in der Datenschutzerklärung.