Nutzungsausfallgruppen A–L
Übersicht aller Nutzungsausfallgruppen, typischen Fahrzeuge und Tagesentschädigungen – unverbindlich und zur Orientierung.
Was sind Nutzungsausfallgruppen?
Nutzungsausfallgruppen kategorisieren Fahrzeuge nach Klasse, Ausstattung und Marktsegment. Jeder Gruppe ist ein täglicher Entschädigungssatz zugeordnet. Je höher die Gruppe, desto höher die tägliche Entschädigung.
Die Einstufung erfolgt auf Basis gängiger Tabellen (u. a. Sanden/Danner/Küppersbusch). Diese Tabellen sind nicht gesetzlich festgeschrieben – sie gelten als etablierter Orientierungsrahmen. Die konkrete Einstufung hängt im Einzelfall von Fahrzeugklasse, Motorisierung, Ausstattungsniveau und weiteren Faktoren ab.
Wussten Sie schon?
Die angezeigten Tagessätze sind Richtwerte aus gängigen Tabellen und können sich durch Tabellenaktualisierungen verändern. Versicherungen versuchen häufig, Fahrzeuge in niedrigere Gruppen einzuordnen – ein unabhängiger Sachverständiger prüft dies für Sie.
Nutzungsausfall: Wann gilt die Tabelle?
Die Tabellenwerte zum Nutzungsausfall gelten vor allem bei privat bzw. eigenwirtschaftlich genutzten Fahrzeugen. Voraussetzungen sind grundsätzlich: unfallbedingter Ausfall, vorhandener Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit sowie kein gleichwertiges Ersatzfahrzeug.
Bei ausschließlich gewerblich genutzten Fahrzeugen ist der Ausfallschaden regelmäßig konkret darzulegen – etwa durch Mietwagenkosten, entgangenen Gewinn oder Vorhaltekosten eines tatsächlich vorgehaltenen Reservefahrzeugs. Vorhaltekosten kommen nur in Betracht, wenn ein Ersatz- oder Reservefahrzeug im Betrieb tatsächlich vorgehalten wird.
Welche Gruppe hat mein Fahrzeug?
Pkw, Transporter und leichte Nutzfahrzeuge – z. B. „VW Transporter", „Mercedes Sprinter", „Audi A3 2012"
| Gruppe | Tagessatz (ca.) | Typische Fahrzeuge | Details |
|---|---|---|---|
| A | ca. 23 € | Kleinst- und Kleinstfahrzeuge, sehr alte Kleinwagen | Details |
| B | ca. 26 € | Einfache Kleinwagen, ältere Kompaktfahrzeuge | Details |
| C | ca. 29 € | Kleinwagen, einfache Kompaktklasse | Details |
| D | ca. 35 € | Kompaktklasse, z. B. VW Golf (Basis) | Details |
| E | ca. 38 € | Kompaktklasse gut ausgestattet, Untere Mittelklasse | Details |
| F | ca. 43 € | Mittelklasse, z. B. VW Passat, Audi A4 | Details |
| G | ca. 50 € | Obere Mittelklasse, z. B. BMW 3er (gehobene Ausstattung) | Details |
| H | ca. 59 € | Obere Mittelklasse, Kompakt-SUV (gehobenes Segment) | Details |
| I | ca. 68 € | Oberklasse, große SUV | Details |
| J | ca. 79 € | Oberklasse, z. B. Mercedes E-Klasse (AMG) | Details |
| K | ca. 110 € | Luxusklasse, z. B. Mercedes S-Klasse, BMW 7er | Details |
| L | ab 175 € | Hochpreisige Luxus- und Sportwagen, z. B. Porsche 911, Ferrari | Details |
Alle Angaben ohne Gewähr. Tagessätze sind unverbindliche Richtwerte. Konkrete Einstufung immer im Einzelfall.
Stand: Allgemeine Orientierung nach öffentlich zugänglichen Nutzungsausfalltabellen und der Systematik der Sanden-Danner-Küppersbusch-/Schwacke-Nutzungsausfallgruppen. Die gerichtliche Schadensschätzung erfolgt im Einzelfall nach § 287 ZPO. Bei ausschließlich gewerblich genutzten Fahrzeugen ist nach der Rechtsprechung des BGH regelmäßig der konkret bezifferbare wirtschaftliche Ausfallschaden maßgeblich.
Hinweis: Die Übersicht dient der allgemeinen Information und sachverständigen Orientierung. Sie stellt keine Rechtsberatung dar und begründet keinen Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung.
Einordnungskriterien
Einfluss des Fahrzeugalters
5 Jahre nach Erstzulassung
Fahrzeuge, die mehr als 5 Jahre nach ihrer Erstzulassung sind, werden in der Praxis häufig eine Gruppe niedriger eingestuft.
10 Jahre nach Erstzulassung
Fahrzeuge, die mehr als 10 Jahre nach ihrer Erstzulassung sind, werden in der Praxis häufig zwei Gruppen niedriger eingestuft.
Alle Angaben ohne Gewähr. Die Altersabstufung ist kein gesetzlich festgeschriebener Wert, sondern eine in der Praxis verbreitete Orientierungshilfe auf Basis gängiger Sachverständigentabellen. Die konkrete Einstufung erfolgt immer im Einzelfall.
Tipp vom Gutachter
Das Fahrzeugalter kann in der Praxis erheblichen Einfluss auf die Einstufung haben. Entscheidend ist immer der tatsächliche Nutzwert und Marktwert des Fahrzeugs zum Unfallzeitpunkt – nicht allein das kalendarische Alter.
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Rechtlicher Hinweis
Alle Tagessätze und Gruppenangaben sind unverbindliche Richtwerte ohne Garantie auf Vollständigkeit oder Aktualität. Die konkrete Einstufung Ihres Fahrzeugs und die Höhe des Nutzungsausfalls werden immer im Einzelfall durch den Sachverständigen ermittelt.