UPE-Aufschläge
UPE-Aufschläge sind Aufschläge, die Kfz-Werkstätten auf die unverbindlichen Preisempfehlungen (UPE) der Hersteller für Ersatzteile erheben – zur Deckung von Lager-, Logistik- und Handlingkosten.
Einfach erklärt
Hersteller geben für ihre Ersatzteile unverbindliche Preisempfehlungen (UPE) heraus. Werkstätten – insbesondere Markenwerkstätten – erheben in der Praxis Aufschläge auf diese Preise, um Kosten für Teilebevorratung, Logistik, Lagerhaltung und Handlingsaufwand zu decken. Diese Aufschläge liegen je nach Werkstatt und Region zwischen 5 % und 20 %.
Ob UPE-Aufschläge bei der fiktiven Abrechnung erstattungsfähig sind, ist ein häufiger Streitpunkt. Der BGH (Urteil vom 02.10.2018, VI ZR 40/18) hat klargestellt: UPE-Aufschläge können auch bei fiktiver Abrechnung erstattungsfähig sein, wenn sie bei Reparatur in einer Markenwerkstatt der Region üblicherweise anfallen.
Entscheidend ist also die regionale Üblichkeit: Der Sachverständige muss belegen, dass Markenwerkstätten in der Region entsprechende Aufschläge erheben. Im Gutachten wird daher der regionale Werkstattstandard als Grundlage angegeben.
Wussten Sie schon?
UPE-Aufschläge und Verbringungskosten werden von Versicherungen häufig als erstes gestrichen. Das ist nicht automatisch berechtigt. Wenn Ihr Gutachter die regionalen Marktverhältnisse dokumentiert hat, haben diese Positionen gute Chancen auf Anerkennung – auch im Widerspruchsverfahren.
Typische Streitpunkte
Praxisbeispiel
Im Gutachten für ein drei Jahre altes Fahrzeug werden UPE-Aufschläge von 12 % auf Ersatzteilpreise ausgewiesen (insgesamt 280 €). Der Prüfdienst der Versicherung kürzt diese Position. Das Ingenieurbüro Schaber legt dar, dass Markenwerkstätten in der Region entsprechende Aufschläge erheben. Die Versicherung erkennt nach Widerspruch 200 € an.
Wichtiger Hinweis
Jeder Schadenfall ist individuell zu bewerten. Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine rechtliche Beurteilung im Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
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