GlossarVerbringungskosten
Kfz-Glossar · Schadengutachten

Verbringungskosten

Verbringungskosten sind Kosten für den Transport des Fahrzeugs innerhalb des Reparaturprozesses – typischerweise zwischen der Karosserierwerkstatt und der Lackiererei, wenn beide Betriebe räumlich getrennt sind.

Einfach erklärt

In vielen Reparaturbetrieben sind Karosserie- und Lackierarbeiten organisatorisch getrennt: Die Karosseriearbeiten werden in der Hauptwerkstatt durchgeführt, die Lackierung erfolgt in einem Partnerbetrieb oder einer separaten Lackiererei. Die Kosten für diesen Transport werden als Verbringungskosten bezeichnet.

Verbringungskosten sind Teil des notwendigen Reparaturaufwands, wenn die zugrunde gelegte Reparaturwerkstatt dieses Modell typischerweise verwendet. Der BGH (Urteil vom 02.10.2018, VI ZR 40/18) hat klargestellt: Verbringungskosten sind auch bei fiktiver Abrechnung erstattungsfähig, wenn sie bei Reparatur in einer Markenwerkstatt der Region üblicherweise anfallen.

Im Gutachten wird dokumentiert: Welche Werkstatt als Reparaturstandard zugrunde liegt, ob diese Werkstatt Verbringung typischerweise einsetzt und in welcher Höhe diese Kosten regional üblich sind.

Verbringungskosten und UPE-Aufschläge sind zwei häufig gemeinsam gestrichene Positionen – und zwei der häufigsten Streitpunkte in der Schadenregulierung.

Wussten Sie schon?

Verbringungskosten entstehen aus dem tatsächlichen Reparaturprozess – nicht aus dem Wunsch der Werkstatt, mehr abzurechnen. Sie sind ein realer Kostenbestandteil und sollten im Gutachten ausgewiesen und im Widerspruchsfall verteidigt werden.

Typische Streitpunkte

Versicherungen bestreiten häufig, dass Verbringungskosten 'üblich' sind. Dem lässt sich mit dem Nachweis begegnen, dass die kalkulierte Werkstatt oder vergleichbare Betriebe in der Region Verbringung regelmäßig einsetzen.
Bei fiktiver Abrechnung muss die tatsächliche Verbringung nicht nachgewiesen sein – es genügt die überwiegende Wahrscheinlichkeit (§ 287 ZPO).
In ländlichen Regionen wie dem Main-Tauber-Kreis ist Verbringung besonders üblich, da viele Markenwerkstätten keine eigene Lackieranlage betreiben.

Praxisbeispiel

Eine Reparatur an einem BMW X5 erfordert Karosserie- und Lackierarbeiten. Die zugrunde gelegte BMW-Vertragswerkstatt betreibt keine eigene Lackiererei und verbringt Fahrzeuge zur Lackierung zu einem Partnerbetrieb 12 km entfernt. Die Verbringungskosten von 95 € werden im Gutachten ausgewiesen. Die Versicherung akzeptiert diese Position nach Widerspruch und Nachweis der regionalen Üblichkeit.

Wichtiger Hinweis

Jeder Schadenfall ist individuell zu bewerten. Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine rechtliche Beurteilung im Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Ihr Kfz-Gutachter im Main-Tauber-Kreis

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