Unverschuldet im Unfall? Wir helfen sofort.

Schadengutachten nach einem Haftpflichtschaden

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht auf ein unabhängiges Schadengutachten. Die Gutachterkosten trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung – für Sie entstehen keine Kosten.

DGuSV-zertifiziert
Gutachten in 24–48 Stunden
Kostenübernahme durch Versicherung
07931 96 199 96

Ihre Rechte nach einem unverschuldeten Unfall

  • Sie dürfen einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen.
  • Lehnen Sie den Gutachter der gegnerischen Versicherung ab – Sie sind nicht verpflichtet, diesen zu akzeptieren.
  • Unterschreiben Sie kein Schuldanerkenntnis und keine Abfindungserklärung ohne rechtliche Prüfung.
  • Die Gutachterkosten trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung (§ 249 BGB).
  • Sie dürfen das Fahrzeug – soweit möglich – nicht reparieren, bevor der Schaden vollständig dokumentiert ist.

Vollständige Erfassung

Was wir für Sie ermitteln

Ein vollständiges Schadengutachten erfasst alle relevanten Positionen – nicht nur die offensichtlichen Schäden.

Reparaturkosten

Vollständige Ermittlung der erforderlichen Reparaturkosten auf Basis von Arbeitslohn, Ersatzteilen und Lackierung nach anerkannten Kalkulationsmethoden.

Merkantile Wertminderung

Gesonderte Ermittlung des Wertverlusts, der nach fachgerechter Reparatur verbleibt – als eigenständige Schadensposition.

Wiederbeschaffungswert

Marktgerechte Ermittlung des Fahrzeugwerts vor dem Unfall als Grundlage für Totalschadenberechnungen.

Restwert

Ermittlung des erzielbaren Restwerts – bei wirtschaftlichem Totalschaden die Grundlage für Ihren Anspruch.

Nutzungsausfall

Tageweise Berechnung der Ausfallzeit – für jeden Tag, an dem Ihnen Ihr Fahrzeug nicht zur Verfügung steht.

Unkostenpauschale

Pauschale für unfallbedingte Nebenkosten wie Telefonkosten, Fahrtkosten und Ähnliches.

So geht's

Ablauf nach Ihrem Unfall

01

Kontakt aufnehmen

Rufen Sie uns an oder senden Sie uns Fotos und eine kurze Schadensbeschreibung. Wir klären kostenlos und unverbindlich, ob ein Gutachten sinnvoll ist.

02

Fahrzeug besichtigen

Wir kommen zu Ihnen, zu Ihrer Werkstatt oder an den Fahrzeugstandort. Alle Schäden werden fotografisch und technisch vollständig dokumentiert – vor Reparaturbeginn.

03

Gutachten erhalten

In der Regel innerhalb von 24–48 Stunden erhalten Sie ein vollständiges Schadengutachten – als rechtssichere Grundlage für die Regulierung mit der Versicherung.

04

Schaden regulieren

Das Gutachten geht direkt an die gegnerische Versicherung. Auf Wunsch empfehlen wir einen spezialisierten Rechtsanwalt, der Ihre Ansprüche konsequent durchsetzt.

Kostenübernahme

Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung in der Regel die Gutachterkosten (§ 249 BGB). Für Sie entstehen in diesem Fall keine Kosten.

Warum unabhängig

Unabhängig. Technisch fundiert. Auf Ihrer Seite.

Die Versicherung des Unfallverursachers hat ein eigenes Interesse an einer möglichst niedrigen Schadensschätzung. Ein unabhängiger Sachverständiger dokumentiert den Schaden neutral und vollständig – ohne Interessenkonflikt.

Wir sind DGuSV-zertifiziert und arbeiten nach anerkannten technischen Standards. Unsere Gutachten sind als Grundlage für die Schadenregulierung, für Rechtsanwälte und – bei Bedarf – vor Gericht einsetzbar.

Unabhängig

Kein Interessenkonflikt – keine Bindung an Versicherungen oder Werkstätten.

Zertifiziert

DGuSV-zertifiziert und anerkannt bei Versicherungen und Gerichten.

Schnell

Gutachten in der Regel innerhalb von 24–48 Stunden nach Besichtigung.

Vollständig

Alle Schadenpositionen – von Reparaturkosten bis Nutzungsausfall.

Jetzt handeln

Unfall passiert? Wir sind sofort da.

Rufen Sie uns an oder senden Sie uns erste Fotos. Wir klären unverbindlich, ob ein Gutachten sinnvoll ist und wie der nächste Schritt aussieht.

07931 96 199 96

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