Schadengutachten nach einem Haftpflichtschaden
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht auf ein unabhängiges Schadengutachten. Die Gutachterkosten trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung – für Sie entstehen keine Kosten.
Ihre Rechte nach einem unverschuldeten Unfall
- Sie dürfen einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen.
- Lehnen Sie den Gutachter der gegnerischen Versicherung ab – Sie sind nicht verpflichtet, diesen zu akzeptieren.
- Unterschreiben Sie kein Schuldanerkenntnis und keine Abfindungserklärung ohne rechtliche Prüfung.
- Die Gutachterkosten trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung (§ 249 BGB).
- Sie dürfen das Fahrzeug – soweit möglich – nicht reparieren, bevor der Schaden vollständig dokumentiert ist.
Vollständige Erfassung
Was wir für Sie ermitteln
Ein vollständiges Schadengutachten erfasst alle relevanten Positionen – nicht nur die offensichtlichen Schäden.
Reparaturkosten
Vollständige Ermittlung der erforderlichen Reparaturkosten auf Basis von Arbeitslohn, Ersatzteilen und Lackierung nach anerkannten Kalkulationsmethoden.
Merkantile Wertminderung
Gesonderte Ermittlung des Wertverlusts, der nach fachgerechter Reparatur verbleibt – als eigenständige Schadensposition.
Wiederbeschaffungswert
Marktgerechte Ermittlung des Fahrzeugwerts vor dem Unfall als Grundlage für Totalschadenberechnungen.
Restwert
Ermittlung des erzielbaren Restwerts – bei wirtschaftlichem Totalschaden die Grundlage für Ihren Anspruch.
Nutzungsausfall
Tageweise Berechnung der Ausfallzeit – für jeden Tag, an dem Ihnen Ihr Fahrzeug nicht zur Verfügung steht.
Unkostenpauschale
Pauschale für unfallbedingte Nebenkosten wie Telefonkosten, Fahrtkosten und Ähnliches.
So geht's
Ablauf nach Ihrem Unfall
Kontakt aufnehmen
Rufen Sie uns an oder senden Sie uns Fotos und eine kurze Schadensbeschreibung. Wir klären kostenlos und unverbindlich, ob ein Gutachten sinnvoll ist.
Fahrzeug besichtigen
Wir kommen zu Ihnen, zu Ihrer Werkstatt oder an den Fahrzeugstandort. Alle Schäden werden fotografisch und technisch vollständig dokumentiert – vor Reparaturbeginn.
Gutachten erhalten
In der Regel innerhalb von 24–48 Stunden erhalten Sie ein vollständiges Schadengutachten – als rechtssichere Grundlage für die Regulierung mit der Versicherung.
Schaden regulieren
Das Gutachten geht direkt an die gegnerische Versicherung. Auf Wunsch empfehlen wir einen spezialisierten Rechtsanwalt, der Ihre Ansprüche konsequent durchsetzt.
Kostenübernahme
Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung in der Regel die Gutachterkosten (§ 249 BGB). Für Sie entstehen in diesem Fall keine Kosten.
Warum unabhängig
Unabhängig. Technisch fundiert. Auf Ihrer Seite.
Die Versicherung des Unfallverursachers hat ein eigenes Interesse an einer möglichst niedrigen Schadensschätzung. Ein unabhängiger Sachverständiger dokumentiert den Schaden neutral und vollständig – ohne Interessenkonflikt.
Wir sind DGuSV-zertifiziert und arbeiten nach anerkannten technischen Standards. Unsere Gutachten sind als Grundlage für die Schadenregulierung, für Rechtsanwälte und – bei Bedarf – vor Gericht einsetzbar.
Unabhängig
Kein Interessenkonflikt – keine Bindung an Versicherungen oder Werkstätten.
Zertifiziert
DGuSV-zertifiziert und anerkannt bei Versicherungen und Gerichten.
Schnell
Gutachten in der Regel innerhalb von 24–48 Stunden nach Besichtigung.
Vollständig
Alle Schadenpositionen – von Reparaturkosten bis Nutzungsausfall.
Jetzt handeln
Unfall passiert? Wir sind sofort da.
Rufen Sie uns an oder senden Sie uns erste Fotos. Wir klären unverbindlich, ob ein Gutachten sinnvoll ist und wie der nächste Schritt aussieht.