Schadengutachten · Motorrad, Roller & Zweirad

Motorrad-Schaden­gutachten
in Bad Mergentheim

Unfall mit Motorrad, Roller oder Leichtkraftrad? Wir erstellen unabhängige Schadengutachten mit Kenntnis der motorradspezifischen Besonderheiten – vollständig, rechtssicher und auf Ihre Ansprüche ausgerichtet.

DGuSV-zertifiziert
Ergebnis in 24–48 Stunden
Motorrad, Roller, Leichtkraftrad
07931 96 199 96

Ihr Recht als Motorradfahrer: Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie denselben Anspruch auf einen unabhängigen Gutachter wie ein Autofahrer. Die Kosten trägt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners (§ 249 BGB).

Fahrzeugtypen

Für welche Fahrzeuge?

Wir begutachten alle Zweiräder – unabhängig von Typ, Hubraum und Motorleistung. Das Gutachten folgt denselben rechtlichen Grundsätzen wie beim Pkw und erfasst alle relevanten Schadenpositionen vollständig.

Motorrad (alle Klassen, alle Hubraumgrößen)
Roller & Scooter
Leichtkraftrad (bis 125 ccm)
Kleinkraftrad & Moped
Elektromotorrad & E-Roller (versicherungspflichtig)
Enduro & Adventuretourer

Anlass

Wann ist ein Gutachten sinnvoll?

Nach einem unverschuldeten Unfall
Bei Parkschäden oder Umfallern
Bei Verdacht auf verdeckte Schäden an Rahmen, Gabel oder Fahrwerk
Bei Schäden an Verkleidung, Lenker, Felgen oder Anbauteilen
Bei Totalschadenverdacht
Bei Rückfragen der Versicherung zum Schadensumfang
Bei unklarer Schadenhöhe
Nach einem Sturz ohne Fremdverschulden (z. B. für Teilkasko)

Leistungsumfang

Was wird im Gutachten berücksichtigt?

Das Motorrad-Schadengutachten erfasst alle relevanten Positionen – vollständig und nachvollziehbar für die Regulierung.

Reparaturkosten

Vollständige Kalkulation der Instandsetzungskosten – Rahmenschäden, Fahrwerk, Verkleidung, Motor, Antriebsstrang und Anbauteile nach anerkannten Bewertungsstandards.

Merkantile Wertminderung

Verbleibender Wertverlust nach fachgerechter Reparatur. Bei Motorrädern oft stärker ausgeprägt als beim Pkw, da Stürze den Marktwert besonders beeinflussen – unabhängig von der Qualität der Reparatur.

Wiederbeschaffungswert

Modell- und saisonabhängige Ermittlung des aktuellen Marktwertes – Grundlage für Totalschadenprüfung und Versicherungsabrechnung. Im Frühjahr deutlich höher als im Herbst.

Restwert

Feststellung des Restwertes des beschädigten Zweirads auf Basis des aktuellen Marktangebots – für die Berechnung des Wiederbeschaffungsaufwands beim Totalschaden.

Nutzungsausfall

Tagespauschale für die Ausfallzeit des Motorrads. Zweiräder werden Fahrzeugklassen zugeordnet. Die Berechtigung hängt von Alter, Nutzungsart und tatsächlichem Nutzungswillen ab.

Zubehör & Anbauteile

Nachrüstungen, Sonderausstattungen und wertrelevante Anbauteile – Koffer, Windschutzscheibe, Navigationsgeräte – werden erfasst und im Gutachten ausgewiesen.

Fotodokumentation

Vollständige fotografische Dokumentation aller sichtbaren und zugänglichen Schäden als nachvollziehbarer Beleg für Versicherung und Gericht.

Fachkundige Einschätzung

Was wir als Motorrad-Gutachter wissen

Motorradschäden unterscheiden sich grundlegend von Pkw-Schäden. Ohne Kenntnis dieser Besonderheiten werden Ansprüche übersehen – zu Ihrem Nachteil. Wir kennen die Unterschiede und berücksichtigen sie konsequent.

Verdeckte Schäden nach einem Sturz

Ein Motorrad kann nach einem Sturz äußerlich nahezu unbeschädigt wirken. Dennoch können sicherheitsrelevante Bauteile wie Rahmen, Gabel, Lenkkopflager oder Federung betroffen sein – Schäden, die für Laien nicht erkennbar sind und erst bei der Fahrt gefährlich werden. Wir prüfen gezielt alle sicherheitsrelevanten Komponenten.

Saisonale Marktwertschwankungen

Der Wiederbeschaffungswert eines Motorrads hängt stark von Modell, Baujahr und dem Zeitpunkt des Unfalls ab. Im Frühjahr zur Saisonöffnung erzielen Motorräder deutlich höhere Marktpreise als im Herbst. Wir berücksichtigen diese Faktoren und ermitteln den für Sie günstigsten marktgerechten Wert.

Bremsanlage, Gabel & Fahrwerk

Gabel, Lenker, Bremsanlage und Federbeine sind nach einem Unfall besonders sorgfältig zu prüfen. Verformungen oder Haarrisse können die Fahrsicherheit erheblich beeinträchtigen – ohne sofort sichtbar zu sein. Ein fundiertes Gutachten erfasst auch diese nicht sofort offensichtlichen Schäden.

130-Prozent-Regel beim Motorrad

Die 130-Prozent-Regel gilt auch für Motorräder. Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, kann eine Reparatur dennoch abgerechnet werden, wenn besonderes Interesse am Erhalt des Fahrzeugs besteht – zum Beispiel bei seltenen Modellen oder hohem emotionalen Wert. Wir zeigen Ihnen beide Szenarien auf.

Fiktive Abrechnung möglich

Als Motorradfahrer müssen Sie Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall nicht zwingend reparieren lassen. Sie können den Nettoschadensbetrag ausgezahlt bekommen (fiktive Abrechnung) und damit nach eigenem Ermessen verfahren. Das Gutachten bildet die verbindliche Grundlage für diesen Betrag.

Warum wir

Ihre Vorteile auf einen Blick

Unabhängig

Kein Interessenkonflikt. Wir arbeiten ohne Bindung an Versicherungen oder Werkstätten – nur Ihren Ansprüchen verpflichtet.

Schnell

Gutachten in der Regel innerhalb von 24–48 Stunden nach Besichtigung – damit die Regulierung nicht ins Stocken gerät.

DGuSV-zertifiziert

Zertifiziert und anerkannt – einsetzbar bei Versicherungen, Anwälten und Gerichten.

Regional

Vor Ort im Main-Tauber-Kreis, Landkreis Würzburg und Neckar-Odenwald-Kreis.

So einfach geht's

Ablauf

01

Kontakt aufnehmen

Anruf oder Online-Anfrage – wir beraten Sie kostenfrei und unverbindlich.

02

Besichtigung vereinbaren

Termin bei Ihnen, in der Werkstatt oder an einem anderen vereinbarten Ort.

03

Schaden dokumentieren

Technische und fotografische Erfassung aller Schadenpositionen inkl. verdeckter Schäden.

04

Gutachten erhalten

In der Regel 24–48 Stunden nach der Besichtigung – vollständig und rechtssicher.

05

Schadenregulierung

Das Gutachten bildet die Grundlage für die Regulierung bei der gegnerischen Versicherung.

Häufige Fragen

FAQ

Auch für Kraftfahrzeuge

Kraftfahrzeug-Schadengutachten

Neben Motorrädern begutachten wir Pkw, Transporter und Elektrofahrzeuge mit HV-Qualifikation. Das Kraftfahrzeug-Schadengutachten geht gezielt auf die Besonderheiten dieser Fahrzeugklassen ein – von ADAS-Kalibrierung bis Hochvoltbatterie.

Zum Kraftfahrzeug-Gutachten

Einsatzgebiet

Motorrad-Schadengutachten in Bad Mergentheim · Tauberbischofsheim · Wertheim · Lauda-Königshofen · Würzburg und der gesamten Region.

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Bei unverschuldetem Unfall übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung in der Regel die Gutachterkosten (§ 249 BGB).

Wir beraten Sie kostenfrei und unverbindlich – im Main-Tauber-Kreis, Landkreis Würzburg und Neckar-Odenwald-Kreis.

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