GlossarBeilackierung
Kfz-Glossar · Schadengutachten

Beilackierung

Beilackierung bezeichnet das Lackieren von angrenzenden, nicht direkt beschädigten Fahrzeugteilen, um nach einer Reparatur einen optisch einheitlichen Farbton herzustellen – insbesondere bei Metallic-, Perl- oder Effektlacken.

Einfach erklärt

Moderne Fahrzeugfarben – vor allem Metallic-, Perleffekt- und Sonderlackierungen – können nach einer Reparatur nicht exakt auf dem reparierten Bauteil allein nachgebessert werden. Durch Alterung, UV-Einwirkung und Verwitterung unterscheidet sich der Originallack selbst nach fachgerecht aufgemischter Farbe von der Neulackierung. Um einen optisch einheitlichen Eindruck herzustellen, müssen angrenzende Bauteile beigespritzt oder beilackiert werden.

    Die Notwendigkeit der Beilackierung ergibt sich aus:

  • Lacktyp und Farbtonkomplexität (Metallic, Perl, Uni)
  • Größe und Geometrie der reparierten und angrenzenden Bauteile
  • Sichtbarkeitsbereichen und Farbtonübergängen
  • Alter und Zustand des Fahrzeugoriginallacks

Beilackierung ist eine oft strittige Position in der Schadenregulierung. Der BGH hat in seinem Urteil vom 17.09.2019 (VI ZR 494/18) klargestellt: Beilackierungskosten können auch bei fiktiver Abrechnung ersatzfähig sein, wenn ihre Erforderlichkeit überwiegend wahrscheinlich ist.

Ein besonderer technischer Aspekt: Bei modernen Fahrzeugen mit Radarsensoren im Stoßfänger oder hinter Außenspiegeln können Herstellervorgaben Lackreparaturen im Radardurchstrahlungsbereich einschränken oder sogar verbieten. In solchen Fällen muss der Reparaturweg angepasst werden – was die Beilackierungsplanung direkt beeinflusst.

Wussten Sie schon?

Farbtonabweichungen zwischen repariertem und unberührtem Bauteil sind auch für Laien sichtbar – und senken den Verkehrswert. Die Beilackierung ist daher nicht kosmetischer Luxus, sondern notwendiger Bestandteil einer fachgerechten Reparatur.

Typische Streitpunkte

Versicherungen bestreiten häufig die Notwendigkeit der Beilackierung – insbesondere bei fiktiver Abrechnung. Die technische Begründung im Gutachten (Lacktyp, Bauteilgeometrie, Übergangszonen) ist entscheidend für die Durchsetzung.
Prüfdienste argumentieren teils, dass ein 'Spot-Repair' ausreiche. Bei Metallic-Lacken und größeren Bauteilen ist dies technisch in der Regel nicht haltbar.
Bei Fahrzeugen mit Sensorik im Lackierbereich (z. B. Radarsensoren im Stoßfänger) können Herstellerrestriktionen den Reparaturweg verändern. Diese Vorgaben sind im Gutachten zu dokumentieren.

Praxisbeispiel

Ein silbergrau-metallic lackierter Kombi erhält einen neuen Kotflügel. Um eine Farbtonabweichung zu vermeiden, ist nach Einschätzung des Sachverständigen eine Beilackierung der angrenzenden Tür erforderlich. Die Kosten von 320 € werden im Gutachten ausgewiesen. Nach anfänglichem Widerspruch der Versicherung und Begründung durch den Sachverständigen wird die Position anerkannt.

Tipp vom Gutachter

Lassen Sie Beilackierungspositionen immer im Gutachten begründen. Je konkreter die technische Begründung (Lacktyp, Bauteilgeometrie, Farbtonkomplexität), desto schwerer ist die Position für die Versicherung anzufechten.

Wichtiger Hinweis

Jeder Schadenfall ist individuell zu bewerten. Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine rechtliche Beurteilung im Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Ihr Kfz-Gutachter im Main-Tauber-Kreis

Fragen zu Ihrem Schadensfall?

Alle auf dieser Seite beschriebenen Begriffe und Sachverhalte sind allgemeine Informationen ohne Rechtsberatungscharakter. Für eine rechtssichere Bewertung Ihres konkreten Schadensfalls stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

07931 96 199 96
Anrufen
WhatsApp
E-Mail
Barrierefrei
Kontakt

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um unsere Website zu optimieren. Details finden Sie in der Datenschutzerklärung.