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Kfz-Glossar · Schadengutachten

Prüfdienste

Prüfdienste sind Dienstleister oder interne Einheiten von Versicherungen, die Schadengutachten und Kostenvoranschläge technisch prüfen, einzelne Positionen hinterfragen und Stellungnahmen dazu erstellen – in der Regel im Auftrag des Versicherers.

Einfach erklärt

Prüfdienste werden von Versicherungen eingesetzt, um Schadenkalkulationen auf Plausibilität und Vollständigkeit zu überprüfen. Da sie im Auftrag des Versicherers tätig sind, stellen ihre Stellungnahmen keinen unabhängigen Gutachtenbefund dar, sondern eine Einschätzung aus Sicht des Auftraggebers.

    Typische Prüfpunkte von Prüfdiensten:

  • UPE-Aufschläge (Ortsüblichkeit und Erforderlichkeit)
  • Verbringungskosten (Anfall und Höhe)
  • Beilackierung angrenzender Bauteile (technische Notwendigkeit)
  • Stundenverrechnungssätze (Marktüblichkeit in der Region)
  • Unfallkausalität einzelner Reparaturpositionen

Für den Geschädigten ist entscheidend, ob die Einwendungen des Prüfdienstes mit überprüfbaren technischen Tatsachen belegt sind. Pauschale Ablehnungen ohne konkrete Begründung haben vor Gericht in der Regel wenig Bestand.

Nach BGH (Urteil vom 17.09.2019, VI ZR 494/18) darf die Schadensbemessung nicht mit dem Hinweis auf Ungewissheit verweigert werden. Ist eine Position überwiegend wahrscheinlich erforderlich, ist sie im Rahmen von § 287 ZPO zu schätzen und anzuerkennen.

Wussten Sie schon?

Einwendungen eines Prüfdienstes müssen nicht ohne Weiteres akzeptiert werden. Eine fachliche Gegendarstellung durch den Sachverständigen – gestützt auf Herstellervorgaben und technische Begründungen – kann im Einzelfall erfolgreich sein. Im Streitfall entscheidet ein Gericht auf Basis der technischen Begründungsdichte beider Seiten.

Typische Streitpunkte

Einwendungen ohne konkrete technische Begründung sind juristisch schwach. Nach der Rechtsprechung müssen Kürzungen mit überprüfbaren Fakten belegt sein – ein bloßer Verweis auf 'Unüblichkeit' reicht in der Regel nicht.
Einwendungen gegen Stundenverrechnungssätze können berechtigt sein, wenn die Versicherung eine zumutbare, gleichwertige Werkstatt in der Region benennen kann, die zum niedrigeren Satz arbeitet.
Bei Positionen wie Beilackierung und ADAS-Kalibrierung steht die technische Notwendigkeit im Vordergrund. Ein fachlich begründetes Gutachten schafft die Grundlage für eine sachliche Auseinandersetzung.

Praxisbeispiel

Das Gutachten von Frau B. weist Verbringungskosten von 120 € und UPE-Aufschläge von 230 € aus. Der Prüfdienst der Versicherung kürzt beide Positionen pauschal mit dem Hinweis, diese seien 'nicht notwendig'. Das Ingenieurbüro Schaber legt dar, dass die kalkulierte Werkstatt regelmäßig Verbringung einsetzt und die UPE-Aufschläge in der Region ortsüblich sind. Nach Widerspruch erkennt die Versicherung beide Positionen an.

Wichtiger Hinweis

Jeder Schadenfall ist individuell zu bewerten. Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine rechtliche Beurteilung im Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Ihr Kfz-Gutachter im Main-Tauber-Kreis

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