GlossarKostenvoranschlag
Kfz-Glossar · Schadengutachten

Kostenvoranschlag

Der Kostenvoranschlag (KVA) ist eine unverbindliche Schätzung der voraussichtlichen Reparaturkosten durch eine Kfz-Werkstatt – ohne rechtliche Bindungswirkung und ohne umfassende Schadendokumentation.

Einfach erklärt

Der Kostenvoranschlag ist das einfachste und schnellste Mittel, um einen groben Überblick über die Reparaturkosten zu bekommen. Eine Werkstatt schätzt anhand einer Sichtprüfung, welche Arbeiten nötig sind und was diese kosten werden.

Was der Kostenvoranschlag nicht leistet: Er enthält keine Wertminderung, keinen Nutzungsausfall, keine Bewertung des Wiederbeschaffungswerts und keine Unkostenpauschale. Er ist keine rechtssichere Grundlage für die vollständige Schadenregulierung.

Was der Kostenvoranschlag leisten kann: Bei kleinen Schäden unter ca. 700 € ist er oft ausreichend, um Reparaturkosten gegenüber der Versicherung nachzuweisen.

Wussten Sie schon?

Viele Versicherungen empfehlen gezielt den Kostenvoranschlag statt des Gutachtens – weil so wichtige Schadensersatzpositionen (Wertminderung, Nutzungsausfall) gar nicht erst dokumentiert werden. Das spart der Versicherung Geld – nicht Ihnen.

KVA vs. Schadengutachten im Vergleich

Kostenvoranschlag: + Schnell und kostenlos + Ausreichend bei Bagatellschäden (< 700 €) – Keine Wertminderung – Keine Nutzungsausfallgruppe – Kein Wiederbeschaffungswert – Nicht rechtsverbindlich – Werkstatt handelt im eigenen Interesse

Schadengutachten: + Vollständige Dokumentation aller Positionen + Unabhängig und rechtssicher + Kostenübernahme durch gegnerische Versicherung + Grundlage für gerichtliche Auseinandersetzungen – Etwas länger (24–48 Std.) – Nur sinnvoll ab ca. 700 € Schaden

Typische Streitpunkte

Versicherungen empfehlen dem Geschädigten einen KVA statt eines Gutachtens – weil so Wertminderung und Nutzungsausfall gar nicht erst geltend gemacht werden.
Werkstätten erstellen KVAs oft auf der Grundlage einfacher Sichtprüfungen – verdeckte Schäden werden übersehen.
Ein KVA ist keine gerichtsfeste Grundlage – bei einer Auseinandersetzung mit der Versicherung ist ein Gutachten zwingend erforderlich.

Praxisbeispiel

Herr T. aus Boxberg hat einen kleinen Parkschaden (Stoßstange gestreift). Der Schaden beträgt lt. Werkstatt ca. 380 €. Hier ist ein Kostenvoranschlag ausreichend – die Kosten werden von der Versicherung des Verursachers übernommen. Bei einem Schaden über 700 € hätte Herr T. einen Sachverständigen hinzugezogen.

Tipp vom Gutachter

Zögern Sie bei der Frage KVA oder Gutachten nicht. Im Zweifel gilt: Bei mehr als 700 € Schaden immer Gutachten. Rufen Sie uns an – wir beraten Sie kostenlos, was in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Wichtiger Hinweis

Ab einem Schaden von ca. 700 € sollte immer ein qualifiziertes Gutachten erstellt werden – kein Kostenvoranschlag. Die Kosten des Gutachtens trägt bei einem Fremdverschulden die gegnerische Versicherung.

Häufige Fragen

Wann reicht ein Kostenvoranschlag?

In der Regel bei Bagatellschäden unter ca. 700 €. Die Gerichte akzeptieren bei kleineren Schäden einen KVA als ausreichend. Ab 700 € empfiehlt sich ein Gutachten.

Wer zahlt den Kostenvoranschlag?

Die Werkstatt erstellt den KVA meist kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr. Bei einem Fremdschaden kann die Gebühr ebenfalls von der Versicherung verlangt werden.

Kann ich zuerst einen KVA machen lassen und dann ein Gutachten beauftragen?

Ja. Wenn sich herausstellt, dass der Schaden größer ist als zunächst geschätzt, können Sie nachträglich ein Gutachten beauftragen. Ideal ist es, gleich zu Beginn richtig vorzugehen.

Ihr Kfz-Gutachter im Main-Tauber-Kreis

Fragen zu Ihrem Schadensfall?

Alle auf dieser Seite beschriebenen Begriffe und Sachverhalte sind allgemeine Informationen ohne Rechtsberatungscharakter. Für eine rechtssichere Bewertung Ihres konkreten Schadensfalls stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

07931 96 199 96

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um unsere Website zu optimieren. Details finden Sie in der Datenschutzerklärung.