GlossarKostenvoranschlag
Kfz-Glossar · Schadengutachten

Kostenvoranschlag

Ein Kostenvoranschlag (KVA) ist eine werkstattseitige Kalkulation der voraussichtlichen Reparaturkosten – in der Regel unverbindlich und ohne die Tiefe und Beweissicherungsfunktion eines Sachverständigengutachtens.

Einfach erklärt

Bei kleineren Schäden bis etwa 1.000 € kann ein Kostenvoranschlag ausreichen, um den Schaden gegenüber der Versicherung zu belegen. Bei größeren Schäden ist ein Schadengutachten dem Kostenvoranschlag klar vorzuziehen.

    Der Kostenvoranschlag hat gegenüber dem Gutachten wesentliche Nachteile:

  • Keine Beweissicherungsfunktion: Verdeckte oder strukturelle Schäden werden oft nicht erkannt
  • Keine Wertermittlung: Wiederbeschaffungswert, Restwert und Wertminderung werden nicht ermittelt
  • Keine sachverständige Unabhängigkeit: Die Werkstatt hat ein Eigeninteresse an der Reparatur
  • Kein Nutzungsausfall: Die technisch begründete Ausfallzeit wird nicht dokumentiert

Nach dem BGH (Urteil vom 30.11.2004, VI ZR 365/03) ist die Erforderlichkeit eines Sachverständigengutachtens eine Einzelfallfrage. Bei Schäden um ca. 700 € und mehr ist ein Gutachten in der Regel sachgerecht und die Kosten sind von der gegnerischen Versicherung zu tragen.

Rechtlich ist der Kostenvoranschlag im Werkvertragsrecht in § 649 BGB geregelt: Der Unternehmer schuldet keine kostenpflichtige Erstellung des KVA, wenn nicht anders vereinbart.

Wussten Sie schon?

Auch wenn Sie zunächst nur einen Kostenvoranschlag vorlegen, können Sie nachträglich ein Schadengutachten beauftragen – solange das Fahrzeug noch nicht repariert ist. Ein Gutachten ist dann sinnvoll, wenn der KVA zu niedrig erscheint oder versteckte Schäden vermutet werden.

Typische Streitpunkte

Versicherungen empfehlen häufig, statt eines Gutachtens nur einen Kostenvoranschlag einzuholen – das liegt im Interesse der Versicherung, nicht des Geschädigten. Ein Gutachten sichert mehr Positionen ab.
Ein Kostenvoranschlag erfasst in der Regel keine merkantile Wertminderung, keinen Nutzungsausfall und keinen Wiederbeschaffungswert – alles Positionen, die der Geschädigte verliert.
Kostenvoranschläge von Partnerwerkstätten der Versicherung können Interessenkonflikte beinhalten. Der Geschädigte hat das Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen.

Praxisbeispiel

Herr S. hat einen kleinen Parkschaden (Delle und Kratzer an der Tür, geschätzter Schaden ca. 800 €). Der Verursacher ist bekannt. Da der Schaden im Grenzbereich liegt, empfiehlt das Ingenieurbüro Schaber ein Kurzgutachten: Neben der Delle werden eine leichte Verformung des Türrahmens und die Notwendigkeit einer Beilackierung festgestellt – die tatsächlichen Kosten liegen bei 1.400 €. Ohne Gutachten hätte der Geschädigte nur den ersten sichtbaren Schaden erstattet bekommen.

Wichtiger Hinweis

Jeder Schadenfall ist individuell zu bewerten. Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine rechtliche Beurteilung im Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Ihr Kfz-Gutachter im Main-Tauber-Kreis

Fragen zu Ihrem Schadensfall?

Alle auf dieser Seite beschriebenen Begriffe und Sachverhalte sind allgemeine Informationen ohne Rechtsberatungscharakter. Für eine rechtssichere Bewertung Ihres konkreten Schadensfalls stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

07931 96 199 96
Anrufen
WhatsApp
E-Mail
Barrierefrei
Kontakt

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um unsere Website zu optimieren. Details finden Sie in der Datenschutzerklärung.