Merkantile Wertminderung
Die merkantile Wertminderung ist der Minderwert, der einem reparierten Unfallfahrzeug am Markt anhaftet – weil potenzielle Käufer trotz fachgerechter Reparatur einen Preisabschlag für den 'Unfallmakel' verlangen.
Einfach erklärt
Selbst eine technisch einwandfreie Reparatur kann den ursprünglichen Marktwert nicht vollständig wiederherstellen. Ein Fahrzeug mit Unfallhistorie wird auf dem Gebrauchtwagenmarkt typischerweise schlechter bewertet als ein vergleichbares unfallfreies Fahrzeug. Dieser verbleibende Wertverlust wird als merkantile Wertminderung bezeichnet und ist als eigenständige Schadensposition erstattungsfähig.
Die Höhe der merkantilen Wertminderung ist eine marktbezogene Schätzgröße. Der Sachverständige berücksichtigt dabei: Schadenschwere (tragende Struktur vs. Anbauteil), Reparaturweg und -qualität, Fahrzeugalter und Laufleistung, Fahrzeugsegment und Marktgängigkeit sowie die Nachweisbarkeit der Reparatur in der Fahrzeughistorie.
Ein wichtiger Hinweis des BGH (Urteil vom 16.07.2024): Bei der Schätzung ist von Netto-Verkaufspreisen auszugehen. Werden Bruttopreise als Bewertungsgrundlage verwendet, muss der Minderwert entsprechend korrigiert werden.
Merkantile Wertminderung wird in der Regel nur bei jüngeren Fahrzeugen (bis ca. 5–7 Jahre) mit geringerer Laufleistung zugesprochen. Bei älteren Fahrzeugen argumentieren Versicherungen oft, dass kein messbarer Marktwertverlust mehr eintritt.
Wussten Sie schon?
Merkantile Wertminderung steht Ihnen zusätzlich zu den Reparaturkosten zu – es handelt sich um zwei separate Schadenspositionen. Viele Geschädigte wissen nicht, dass sie auch diesen Betrag von der gegnerischen Versicherung verlangen können.
Typische Streitpunkte
Praxisbeispiel
Ein drei Jahre alter Mittelklassewagen (40.000 km) erleidet einen Frontschaden mit Reparaturkosten von 8.500 €. Nach fachgerechter Reparatur ist das Fahrzeug technisch einwandfrei, weist jedoch Unfallschäden in der Fahrzeughistorie auf. Der Sachverständige ermittelt eine merkantile Wertminderung von 1.200 €. Dieser Betrag wird zusätzlich zu den Reparaturkosten von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers erstattet.
Tipp vom Gutachter
Lassen Sie die merkantile Wertminderung immer im Gutachten ausweisen – auch wenn Sie unsicher sind, ob sie zuerkannt wird. Der Gutachter prüft die Voraussetzungen und begründet die Höhe sachgerecht. Was nicht beantragt wird, wird auch nicht erstattet.
Wichtiger Hinweis
Jeder Schadenfall ist individuell zu bewerten. Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine rechtliche Beurteilung im Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
Verwandte Begriffe
Ihr Kfz-Gutachter im Main-Tauber-Kreis
Fragen zu Ihrem Schadensfall?
Alle auf dieser Seite beschriebenen Begriffe und Sachverhalte sind allgemeine Informationen ohne Rechtsberatungscharakter. Für eine rechtssichere Bewertung Ihres konkreten Schadensfalls stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.