GlossarWiederbeschaffungswert
Kfz-Glossar · Schadengutachten

Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, der am Schadenstag auf dem regionalen Gebrauchtwagenmarkt für ein gleichwertiges Fahrzeug zu zahlen wäre – als marktorientierte Größe zum Stichtag.

Einfach erklärt

Er ist die zentrale Bewertungsgröße bei der Totalschadenabrechnung: Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, spricht man in der Regel von einem wirtschaftlichen Totalschaden.

Die Ermittlung erfolgt durch den Sachverständigen anhand von Vergleichsfahrzeugen auf dem regionalen Markt. Dabei werden alle wertbestimmenden Faktoren berücksichtigt: Fahrzeugtyp und Motorisierung, Erstzulassung und Laufleistung, Ausstattungsumfang (Serien- und Sonderausstattung), Zustand, Vorschäden, Wartungshistorie sowie die aktuelle Marktlage in der Region.

Ohne belastbare Zustandsaufnahme ist ein Wiederbeschaffungswert nicht prüffähig. Deshalb ist die sorgfältige Besichtigung und Dokumentation des Fahrzeugs Voraussetzung für eine rechtssichere Wertermittlung.

Der Wiederbeschaffungswert ist klar vom Wiederbeschaffungsaufwand zu unterscheiden: Der Aufwand ergibt sich als Differenz aus Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert und ist die eigentliche Schadensumme bei Totalschaden.

Wussten Sie schon?

Der Wiederbeschaffungswert wird immer als Bruttowert angegeben – also inklusive Mehrwertsteuer. Nur wenn Sie als Unternehmer vorsteuerabzugsberechtigt sind, kann eine Netto-Betrachtung relevant werden. Die Versicherung darf nicht einfach auf Netto kürzen, wenn Sie Privatperson sind.

Wie wird der Wiederbeschaffungswert ermittelt?

Der Sachverständige wertet Vergleichsangebote auf dem regionalen Gebrauchtwagenmarkt aus und gleicht diese mit den Fahrzeugdaten ab. Dazu gehören:

  • Fahrzeugidentifikation über die Fahrgestellnummer (VIN) zur exakten Ausstattungsermittlung
  • Abgleich mit Marktdatenbanken und regionalen Angeboten
  • Bewertung des Fahrzeugzustands (Karosserie, Mechanik, Innenraum)
  • Berücksichtigung von Vorschäden, sofern bekannt
  • Marktabgrenzung auf die Region des Geschädigten

Das Ergebnis ist eine stichtagsbezogene Marktwertschätzung, die im Gutachten transparent und nachvollziehbar dokumentiert wird.

Typische Streitpunkte

Versicherungen setzen häufig einen niedrigeren Wiederbeschaffungswert an als der unabhängige Gutachter. Ein gut begründetes, marktbasiertes Gutachten mit Vergleichsangeboten ist hier die entscheidende Grundlage.
Fahrzeuge mit seltener oder hochwertiger Sonderausstattung werden von Versicherungen teils unterbewertet. Der Gutachter dokumentiert alle werterhöhenden Merkmale anhand der Fahrzeugdaten.
Bei älteren Fahrzeugen kann es Streit über die regionale Marktabgrenzung geben. Maßgeblich ist der Markt, auf dem der Geschädigte ein Ersatzfahrzeug beschaffen kann.

Praxisbeispiel

Ein fünf Jahre alter Mittelklassewagen (VW Passat, Diesel, gut ausgestattet, 80.000 km) hat einen Wiederbeschaffungswert von 22.000 €. Die Reparaturkosten nach einem Auffahrunfall betragen 19.500 €. Da die Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungswert liegen, ist eine Reparatur wirtschaftlich sinnvoll. Lägen die Kosten bei 24.000 €, läge ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.

Wichtiger Hinweis

Jeder Schadenfall ist individuell zu bewerten. Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine rechtliche Beurteilung im Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Ihr Kfz-Gutachter im Main-Tauber-Kreis

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