GlossarWiederbeschaffungswert
Kfz-Glossar · Schadengutachten

Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den ein Geschädigter aufwenden müsste, um ein gleichwertiges Fahrzeug auf dem örtlichen Gebrauchtwagenmarkt zu kaufen – zum Zeitpunkt des Unfalls.

Einfach erklärt

Der Wiederbeschaffungswert (WBW) ist einer der wichtigsten Werte in der Kfz-Schadenregulierung. Er bildet die Grundlage für die Schadensabrechnung bei Totalschaden und bei der 130-%-Regelung.

Der WBW ist nicht identisch mit dem Kaufpreis, den Sie damals bezahlt haben – er spiegelt den aktuellen Marktpreis für ein vergleichbares Fahrzeug wider. Faktoren wie Alter, Laufleistung, Ausstattung, Farbe und Vorschäden fließen in die Bewertung ein.

Einen Wiederbeschaffungswert ermittelt ausschließlich ein qualifizierter Kfz-Sachverständiger auf Basis anerkannter Methoden (z. B. DAT, Schwacke) und der aktuellen Marktlage.

Wussten Sie schon?

Der Wiederbeschaffungswert kann durch ein unabhängiges Gutachten oft deutlich höher ausfallen als der von der Versicherung angesetzte Betrag. Die Differenz liegt im Schnitt bei mehreren hundert bis mehreren tausend Euro.

Wiederbeschaffungswert vs. Zeitwert

Zeitwert und Wiederbeschaffungswert werden oft verwechselt:

Zeitwert: Der theoretische Wert des Fahrzeugs im Moment des Unfalls – ohne Marktkorrektur.

Wiederbeschaffungswert: Der tatsächlich auf dem Markt erzielbare Preis für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug. In der Praxis liegt der WBW meist etwas über dem reinen Zeitwert, da er Angebots- und Nachfragesituation berücksichtigt.

Die Differenz kann erheblich sein – besonders bei seltenen oder stark nachgefragten Fahrzeugmodellen.

Typische Streitpunkte

Versicherungen setzen den WBW oft zu niedrig an, um die Schadensumme zu reduzieren.
Vorschäden werden von Versicherungen häufig übermäßig angerechnet.
Regionale Marktunterschiede werden von Versicherungsseite oft ignoriert.
Sonderausstattungen erhöhen den WBW – Versicherungen berücksichtigen dies nicht immer vollständig.

Praxisbeispiel

Herr K. aus Lauda-Königshofen hat einen Auffahrunfall. Sein VW Passat Variant 2.0 TDI (Baujahr 2019, 85.000 km, DSG, Navi, AHK) ist ein wirtschaftlicher Totalschaden. Der Gutachter ermittelt einen WBW von 22.400 €. Die Versicherung hatte nur 19.800 € angeboten. Dank des unabhängigen Gutachtens erhält Herr K. die korrekte Summe.

Tipp vom Gutachter

Lassen Sie niemals die Versicherung allein den Wiederbeschaffungswert festlegen. Beauftragen Sie einen unabhängigen Sachverständigen – das ist Ihr gutes Recht und in der Regel kostenlos für Sie als Unfallgeschädigten.

Wichtiger Hinweis

Der Wiederbeschaffungswert ist immer eine Einzelfallbewertung. Internetportale wie mobile.de liefern lediglich Orientierungswerte – kein rechtssicherer Nachweis.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn mein Auto einen Totalschaden hat?

Bei Totalschaden erhalten Sie in der Regel den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Ein Gutachter ermittelt beide Werte – unabhängig von der Versicherung.

Kann ich den WBW selbst berechnen?

Nein. Der WBW muss von einem anerkannten Kfz-Sachverständigen ermittelt werden. Online-Portale können nur grobe Anhaltspunkte liefern.

Was ist die 130-%-Regelung?

Wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30 % übersteigen, können Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen und trotzdem auf Reparaturkostenbasis abrechnen – sofern Sie das Fahrzeug noch 6 Monate weiternutzen.

Ihr Kfz-Gutachter im Main-Tauber-Kreis

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