GlossarUnkostenpauschale
Kfz-Glossar · Schadengutachten

Unkostenpauschale

Die Unkostenpauschale (auch: Auslagenpauschale) ist eine pauschalierte Entschädigung für unfallbedingte Nebenkosten wie Porto, Telefonate, Kopien und sonstige Aufwendungen.

Einfach erklärt

Nach einem Unfall entstehen dem Geschädigten zahlreiche kleine Kosten: Telefonate mit der Versicherung, Porto für Schriftverkehr, Kopien von Dokumenten, Fahrten zu Ämtern oder Werkstätten. Diese Kosten einzeln nachzuweisen wäre aufwendig und kaum möglich.

Deshalb hat die Rechtsprechung die Unkostenpauschale entwickelt: ein pauschal anerkannter Betrag, der ohne Einzelnachweis geltend gemacht werden kann.

Die Pauschale wird im Kfz-Gutachten ausgewiesen und ist ein eigenständiger Schadensersatzanspruch. Sie wird zusätzlich zu Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten und Gutachterkosten erstattet.

Wussten Sie schon?

Die Unkostenpauschale ist eine der am häufigsten übersehenen Schadensersatzpositionen. Viele Geschädigte wissen nicht, dass ihnen dieser Betrag zusteht – und die Versicherung weist freiwillig nicht darauf hin.

Anerkannte Höhe der Pauschale

Die Gerichte erkennen die Unkostenpauschale in unterschiedlicher Höhe an:

Typische Bandbreite: 20 € bis 30 € pro Schadensfall.

Am häufigsten anerkannt: 25 € (bundesweite Orientierungsgröße aus der Rechtsprechung).

Einzelne Gerichte erkennen auch 30 € oder mehr an. Einige lehnen Beträge über 25 € ohne Einzelnachweis ab.

In Kfz-Gutachten wird die Pauschale in der Regel mit 20–25 € angesetzt, da dieser Betrag bundesweit unstreitig ist.

Typische Streitpunkte

Versicherungen kürzen die Unkostenpauschale regelmäßig oder lehnen sie ganz ab.
Manche Versicherungen fordern Einzelnachweise für die Aufwendungen – was dem Zweck der Pauschale widerspricht.
Bei Bagatellschäden versuchen Versicherungen, alle Nebenpositionen pauschal zu streichen.

Praxisbeispiel

Herr M. aus Igersheim hat nach einem Auffahrunfall folgende Positionen geltend gemacht: Reparaturkosten 3.200 €, Nutzungsausfall 3 × 35 € = 105 €, Unkostenpauschale 25 €. Die Versicherung kürzte zunächst die Pauschale – musste nach Einspruch aber alle Positionen erstatten.

Tipp vom Gutachter

Stellen Sie sicher, dass Ihr Gutachten alle Schadensersatzpositionen enthält: Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall und die Unkostenpauschale. Ein vollständiges Gutachten ist Ihre beste Absicherung bei der Abrechnung.

Wichtiger Hinweis

Alle hier genannten Beträge sind unverbindliche Richtwerte aus der Rechtsprechung. Die konkrete Anerkennung hängt vom Einzelfall und vom jeweiligen Gericht ab.

Häufige Fragen

Muss ich Belege für die Unkostenpauschale vorlegen?

Nein. Die Pauschale ist gerade dafür gedacht, Einzelnachweise zu vermeiden. Ein Hinweis im Gutachten reicht als Grundlage aus.

Wie hoch ist die Unkostenpauschale?

Bundesweit werden 20–25 € anerkannt. Manche Gerichte gehen auf 30 €. Der Gutachter setzt in der Regel einen unstreitigen Betrag im Gutachten fest.

Wird die Unkostenpauschale auch bei Bagatellschäden gewährt?

Grundsätzlich ja – sofern ein Schaden durch einen Dritten verursacht wurde. Auch bei kleinen Schäden entstehen Nebenkosten.

Ihr Kfz-Gutachter im Main-Tauber-Kreis

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Alle auf dieser Seite beschriebenen Begriffe und Sachverhalte sind allgemeine Informationen ohne Rechtsberatungscharakter. Für eine rechtssichere Bewertung Ihres konkreten Schadensfalls stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

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