Vorschaden & Altschaden
Als Vorschäden oder Altschäden werden Beschädigungen, Reparaturen oder Mängel bezeichnet, die bereits vor dem aktuellen Unfallereignis am Fahrzeug vorhanden waren – und nicht auf den zu regulierenden Unfall zurückzuführen sind.
Einfach erklärt
Die korrekte Abgrenzung von unfallkausalen Schäden gegenüber Vorschäden ist eine der anspruchsvollsten Aufgaben bei der Begutachtung. Sie ist für die Schadensregulierung entscheidend: Nur tatsächlich unfallkausale Positionen sind vom Schädiger zu erstatten.
- –Schadensbildkongruenz: Passen die Beschädigungen zum geschilderten Unfallhergang?
- –Lackschichtaufbau und Alterungsmerkmale: Gibt es Hinweise auf ältere Reparaturen?
- –Verformungsrichtungen und -muster: Sind diese mit dem Unfallereignis vereinbar?
- –Korrosionsspuren und Materialermüdung: Hinweise auf ältere Schäden
- –Fotoketten und Vorunterlagen: Fahrzeughistorie, frühere Gutachten, Schadensberichte
Der Sachverständige prüft dabei:
Wichtig: Der BGH (Beschluss vom 30.07.2024, VI ZR 122/23) und das OLG Hamm (Urteil vom 14.05.2024, 7 U 7/24) haben klargestellt, dass die Anforderungen an die Darlegung von Vorschäden nicht überspannt werden dürfen. Gerichte dürfen die Beweisanforderungen zu Umfang und Qualität von Vorschadensreparaturen nicht zu hoch ansetzen.
Wenn Vorschäden nicht abschließend beurteilt werden können – etwa ohne Zerlegung des Fahrzeugs – ist dies im Gutachten transparent zu dokumentieren. Unklare Überschneidungsbereiche bleiben als solche gekennzeichnet.
Wussten Sie schon?
Vorschäden müssen nicht zwingend zu einer vollständigen Ablehnung Ihrer Ansprüche führen. Entscheidend ist, ob und in welchem Umfang der neue Schaden den Altschaden überlagert. Ein sorgfältiges Gutachten trennt die Positionen und sichert Ihnen den Anspruch auf die tatsächlich unfallkausalen Schäden.
Typische Streitpunkte
Praxisbeispiel
Frau L.s Fahrzeug hat nach einem Parkrempler eine Delle am linken Heck. Bei der Besichtigung stellt der Sachverständige fest, dass das linke Rücklicht bereits gerissen war und Korrosionsspuren an der Heckstoßfängerbefestigung auf einen älteren Schaden hindeuten. Diese Positionen werden als Vorschaden dokumentiert und aus der Kalkulation des aktuellen Schadens herausgerechnet. Die verbleibenden unfallkausalen Positionen werden vollständig angesetzt.
Wichtiger Hinweis
Jeder Schadenfall ist individuell zu bewerten. Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine rechtliche Beurteilung im Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
Ihr Kfz-Gutachter im Main-Tauber-Kreis
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Alle auf dieser Seite beschriebenen Begriffe und Sachverhalte sind allgemeine Informationen ohne Rechtsberatungscharakter. Für eine rechtssichere Bewertung Ihres konkreten Schadensfalls stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.