GlossarVorschaden & Altschaden
Kfz-Glossar · Schadengutachten

Vorschaden & Altschaden

Als Vorschäden oder Altschäden werden Beschädigungen, Reparaturen oder Mängel bezeichnet, die bereits vor dem aktuellen Unfallereignis am Fahrzeug vorhanden waren – und nicht auf den zu regulierenden Unfall zurückzuführen sind.

Einfach erklärt

Die korrekte Abgrenzung von unfallkausalen Schäden gegenüber Vorschäden ist eine der anspruchsvollsten Aufgaben bei der Begutachtung. Sie ist für die Schadensregulierung entscheidend: Nur tatsächlich unfallkausale Positionen sind vom Schädiger zu erstatten.

    Der Sachverständige prüft dabei:

  • Schadensbildkongruenz: Passen die Beschädigungen zum geschilderten Unfallhergang?
  • Lackschichtaufbau und Alterungsmerkmale: Gibt es Hinweise auf ältere Reparaturen?
  • Verformungsrichtungen und -muster: Sind diese mit dem Unfallereignis vereinbar?
  • Korrosionsspuren und Materialermüdung: Hinweise auf ältere Schäden
  • Fotoketten und Vorunterlagen: Fahrzeughistorie, frühere Gutachten, Schadensberichte

Wichtig: Der BGH (Beschluss vom 30.07.2024, VI ZR 122/23) und das OLG Hamm (Urteil vom 14.05.2024, 7 U 7/24) haben klargestellt, dass die Anforderungen an die Darlegung von Vorschäden nicht überspannt werden dürfen. Gerichte dürfen die Beweisanforderungen zu Umfang und Qualität von Vorschadensreparaturen nicht zu hoch ansetzen.

Wenn Vorschäden nicht abschließend beurteilt werden können – etwa ohne Zerlegung des Fahrzeugs – ist dies im Gutachten transparent zu dokumentieren. Unklare Überschneidungsbereiche bleiben als solche gekennzeichnet.

Wussten Sie schon?

Vorschäden müssen nicht zwingend zu einer vollständigen Ablehnung Ihrer Ansprüche führen. Entscheidend ist, ob und in welchem Umfang der neue Schaden den Altschaden überlagert. Ein sorgfältiges Gutachten trennt die Positionen und sichert Ihnen den Anspruch auf die tatsächlich unfallkausalen Schäden.

Typische Streitpunkte

Versicherungen versuchen teils, alle Positionen in einem Schadensbereich als 'vorgeschädigt' abzulehnen, wenn irgendein Vorschaden erkennbar ist. Eine differenzierte Beurteilung durch den Sachverständigen ist hier die wichtigste Grundlage.
Vorschäden, die fachgerecht und vollständig repariert wurden, reduzieren den Anspruch nicht. Entscheidend ist der Zustand unmittelbar vor dem neuen Unfall.
Ohne Vorunterlagen (frühere Gutachten, Reparaturrechnungen) kann die Beurteilung der Vorschadensqualität schwierig sein. Das Gutachten dokumentiert den aktuellen Stand; fehlende Belege gehen nicht automatisch zu Lasten des Geschädigten.

Praxisbeispiel

Frau L.s Fahrzeug hat nach einem Parkrempler eine Delle am linken Heck. Bei der Besichtigung stellt der Sachverständige fest, dass das linke Rücklicht bereits gerissen war und Korrosionsspuren an der Heckstoßfängerbefestigung auf einen älteren Schaden hindeuten. Diese Positionen werden als Vorschaden dokumentiert und aus der Kalkulation des aktuellen Schadens herausgerechnet. Die verbleibenden unfallkausalen Positionen werden vollständig angesetzt.

Wichtiger Hinweis

Jeder Schadenfall ist individuell zu bewerten. Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine rechtliche Beurteilung im Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Ihr Kfz-Gutachter im Main-Tauber-Kreis

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