GlossarRestwert
Kfz-Glossar · Schadengutachten

Restwert

Der Restwert ist der Wert des unfallbeschädigten Fahrzeugs im unreparierten Zustand auf dem regionalen Verwertungsmarkt – also der Betrag, der beim Verkauf des Wracks erzielt werden kann.

Einfach erklärt

Der Restwert reduziert rechnerisch den Schaden des Geschädigten: Wer sein beschädigtes Fahrzeug verkauft, hat einen Teil des Verlusts bereits ausgeglichen. Deshalb wird bei der Totalschadenabrechnung nur der Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert minus Restwert) erstattet.

Die Restwertermittlung durch den unabhängigen Gutachter erfolgt anhand konkreter Angebote auf dem regionalen Verwertungsmarkt – nicht durch pauschale Schätzung. Dabei werden Schadenbild, Verwertbarkeit von Baugruppen, Laufleistung, Zustand und Marktgängigkeit berücksichtigt.

Ein häufiger Streitpunkt: Versicherungen übermitteln oft kurz nach dem Gutachten deutlich höhere Restwertangebote von überregionalen Verwertungsplattformen. Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, diese Angebote anzunehmen – er darf auf Basis des Gutachtens abrechnen. Nimmt er jedoch vor Verkauf Kenntnis von einem deutlich höheren seriösen Angebot, muss er dies unter Umständen berücksichtigen (§ 254 BGB).

Bei Elektrofahrzeugen kann die Restwertbildung durch HV-Sicherheitsrisiken und erforderliche Sicherheitsmaßnahmen beeinflusst werden. Eine beschädigte Hochvoltbatterie mit Risiko eines thermischen Ereignisses kann den Restwert erheblich senken.

Wussten Sie schon?

Sie müssen Ihr beschädigtes Fahrzeug nicht verkaufen. Sie können den Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert minus Restwert) kassieren und das Fahrzeug behalten oder nach eigener Entscheidung verwerten. Der Restwert im Gutachten ist eine Bewertungsgröße, kein Zwang zum Verkauf.

Typische Streitpunkte

Versicherungen schicken häufig höhere Restwertangebote von überregionalen Plattformen. Diese sind oft schwer realisierbar (Abholung auf eigene Kosten, unsichere Zahlungsmodalitäten). Der Gutachter ermittelt den regional erzielbaren Marktwert.
Bei Fahrzeugen mit HV-Schäden oder Brandschäden kann der Restwert drastisch niedriger ausfallen als bei normalen Unfallfahrzeugen – dies ist technisch zu begründen.
Der Restwert muss zum Stichtag des Unfalls ermittelt werden, nicht zum Zeitpunkt des Verkaufs.

Praxisbeispiel

Ihr Fahrzeug hat nach einem schweren Unfall einen Wiederbeschaffungswert von 18.000 €. Der Gutachter ermittelt einen Restwert von 3.500 € anhand von drei regionalen Verwertungsangeboten. Der Wiederbeschaffungsaufwand beträgt damit 14.500 €. Die Versicherung bietet kurz darauf 5.000 € für das Wrack an. Da dieses Angebot erst nach der Gutachtenerstellung bekannt wurde und Sie bereits auf Gutachtenbasis abgerechnet haben, sind Sie zur Annahme nicht verpflichtet.

Tipp vom Gutachter

Verkaufen Sie Ihr beschädigtes Fahrzeug nicht, bevor das Gutachten erstellt ist. Der Restwert muss im unreparierten Zustand ermittelt werden – ist das Fahrzeug bereits verkauft, fehlt die Beweisgrundlage.

Wichtiger Hinweis

Jeder Schadenfall ist individuell zu bewerten. Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine rechtliche Beurteilung im Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Ihr Kfz-Gutachter im Main-Tauber-Kreis

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