Restwert
Der Restwert ist der Betrag, den ein unfallbeschädigtes oder nicht mehr fahrbereites Fahrzeug auf dem regionalen Markt noch erzielt – der verbleibende Verkehrswert nach dem Schaden.
Einfach erklärt
Nach einem Unfall mit Totalschaden oder wirtschaftlichem Totalschaden ist das Fahrzeug zwar nicht mehr im ursprünglichen Zustand, aber es hat dennoch einen Wert: als Ersatzteillager, für Reparaturbetriebe oder Gebrauchtwagenverwerter.
Dieser Wert – der Restwert – wird vom Kfz-Sachverständigen ermittelt und ist entscheidend für die Schadensberechnung: Die Versicherung zahlt den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts.
Wichtig: Der Restwert muss auf dem regionalen Markt erzielbar sein. Überregionale Internetangebote zählen grundsätzlich nicht – es sei denn, das Fahrzeug wird tatsächlich dorthin verkauft (BGH-Urteil).
Wussten Sie schon?
Viele Versicherungen senden unmittelbar nach der Schadenmeldung Vertreter zu Restwertbörsen, um möglichst hohe Gebote zu sammeln – noch bevor Sie einen Sachverständigen beauftragt haben. Handeln Sie daher schnell.
Regionale Marktlage & Restwertbörsen
Versicherungen versuchen häufig, über sogenannte Restwertbörsen im Internet überregionale Kaufangebote zu konstruieren, um den Restwert künstlich zu erhöhen.
Nach der Rechtsprechung des BGH darf die Versicherung den Geschädigten grundsätzlich nicht auf überregionale Angebote verweisen, wenn das Fahrzeug am Wohnsitz des Geschädigten nur einen geringeren Restwert erzielt.
Ausnahme: Wenn das Restwertangebot aus der Restwertbörse dem Geschädigten rechtzeitig vor dem Verkauf genannt wird und er es noch annehmen kann, muss er dieses berücksichtigen.
Typische Streitpunkte
Praxisbeispiel
Frau B. aus Bad Mergentheim hat nach einem Totalschaden ihr Fahrzeug an den nächstgelegenen Verwerter verkauft und dabei den im Gutachten genannten Restwert von 2.400 € erzielt. Die Versicherung berief sich auf ein Internetangebot von 3.800 €. Da das Angebot Frau B. erst nach dem Verkauf mitgeteilt wurde, musste die Versicherung die vollständige Differenz erstatten.
Tipp vom Gutachter
Beauftragen Sie sofort nach dem Unfall einen unabhängigen Sachverständigen. Verkaufen Sie das Fahrzeug nicht, bevor der Gutachter den Restwert ermittelt hat. Warten Sie auf schriftliche Angebote und handeln Sie nicht unter Zeitdruck der Versicherung.
Wichtiger Hinweis
Verkaufen Sie Ihr unfallbeschädigtes Fahrzeug nicht, bevor Sie ein unabhängiges Gutachten haben. Der im Gutachten festgestellte Restwert ist Ihr Sicherheitsnetz bei der Abrechnung.
Häufige Fragen
Muss ich das Fahrzeug zum festgestellten Restwert verkaufen?
Nein. Der Restwert ist der Mindestbetrag, der bei der Abrechnung angerechnet wird. Wenn Sie das Fahrzeug für mehr verkaufen, bleibt der Mehrerlös bei Ihnen.
Darf ich das beschädigte Fahrzeug behalten?
Ja. Sie können das Fahrzeug behalten und den Restwert von der Schadensumme abziehen lassen. Oft lohnt sich das, wenn Sie Teile selbst verwerten können.
Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden?
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen – auch wenn das Fahrzeug technisch reparierbar wäre.
Verwandte Begriffe
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Alle auf dieser Seite beschriebenen Begriffe und Sachverhalte sind allgemeine Informationen ohne Rechtsberatungscharakter. Für eine rechtssichere Bewertung Ihres konkreten Schadensfalls stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.