Wiederbeschaffungsaufwand
Der Wiederbeschaffungsaufwand ist die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert – er bildet die zentrale Schadensumme bei der Totalschadenabrechnung und gibt an, welchen finanziellen Aufwand der Geschädigte hat, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu beschaffen.
Einfach erklärt
Der Wiederbeschaffungsaufwand ergibt sich als einfache Formel:
Wiederbeschaffungsaufwand = Wiederbeschaffungswert – Restwert
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden bekommt der Geschädigte in der Regel diesen Betrag von der Versicherung erstattet – zuzüglich Nutzungsausfall, Unkostenpauschale und Gutachterkosten.
Die Qualität der Wertermittlung ist entscheidend: Ein zu niedrig angesetzter Wiederbeschaffungswert oder ein zu hoch angesetzter Restwert reduziert den Erstattungsbetrag zu Lasten des Geschädigten. Deshalb ist eine sorgfältige, marktbasierte Ermittlung beider Werte durch einen unabhängigen Sachverständigen so wichtig.
Ein Sonderfall ist die sogenannte 'Unterhalte-trotz-Unfall (uHu)'-Konstellation: Wenn der Geschädigte sein Fahrzeug trotz Totalschadens reparieren und weiternutzen möchte und die 130-%-Grenze nicht überschritten wird, kann er die Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts ohne Abzug des Restwerts geltend machen (BGH, VI ZR 393/02).
Wussten Sie schon?
Beim Wiederbeschaffungsaufwand zählt jeder Euro. Ein unabhängiger Sachverständiger ermittelt den marktgerechten Wiederbeschaffungswert oft höher als der interne Gutachter der Versicherung – weil er vollständig im Interesse des Geschädigten und nicht im Interesse der Versicherung arbeitet.
Wiederbeschaffungsaufwand bei Elektrofahrzeugen
Bei Elektrofahrzeugen gelten einige Besonderheiten:
- –Der Wiederbeschaffungswert kann durch die Batterie-Gesundheit (State of Health) beeinflusst werden
- –Der Restwert wird bei HV-Schäden oft deutlich niedriger ausfallen als bei vergleichbaren konventionellen Fahrzeugen
- –Quarantäne- und Entsorgungskosten für beschädigte HV-Batterien können den Restwert weiter senken
- –Viele Aufkäufer nehmen verunfallte Elektrofahrzeuge mit beschädigter HV-Batterie nicht oder nur zu sehr niedrigen Preisen ab
All das ist im Gutachten zu dokumentieren und beeinflusst den ermittelten Wiederbeschaffungsaufwand direkt.
Praxisbeispiel
Ein Elektrofahrzeug (Wiederbeschaffungswert 35.000 €, Restwert nach HV-Schaden 8.000 €) hat nach einem Unfall einen wirtschaftlichen Totalschaden. Der Wiederbeschaffungsaufwand beträgt 27.000 €. Dazu kommen Nutzungsausfall (10 Tage × 59 € = 590 €), Gutachterkosten (820 €) und Unkostenpauschale (25 €). Der Gesamterstattungsanspruch beläuft sich auf 28.435 €.
Wichtiger Hinweis
Jeder Schadenfall ist individuell zu bewerten. Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine rechtliche Beurteilung im Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
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