GlossarTotalschaden
Kfz-Glossar · Schadengutachten

Totalschaden

Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen oder das Fahrzeug technisch nicht mehr reparierbar ist.

Einfach erklärt

Der Begriff „Totalschaden" wird im Alltag oft pauschal verwendet – rechtlich und technisch gibt es jedoch wichtige Unterschiede:

Technischer Totalschaden: Das Fahrzeug ist so stark beschädigt, dass eine Reparatur technisch nicht möglich oder sinnvoll ist. Dies ist in der Praxis selten.

Wirtschaftlicher Totalschaden: Die Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert. Auch wenn das Fahrzeug repariert werden könnte, ist es wirtschaftlich unvertretbar. Dies ist der häufigste Fall.

Unechter Totalschaden (130-%-Regelung): Die Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30 %. Hier kann der Geschädigte das Fahrzeug reparieren lassen und erhält trotzdem die Reparaturkosten erstattet – unter bestimmten Bedingungen.

Wussten Sie schon?

Die 130-%-Regelung ist vielen Geschädigten unbekannt. Dabei kann sie erhebliche finanzielle Vorteile bringen: Wer sein Fahrzeug liebt und weiterfahren möchte, kann auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden auf Reparaturbasis abrechnen.

Die Totalschadenformel

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden gilt:

Entschädigung = Wiederbeschaffungswert − Restwert

Beispiel: WBW 15.000 € − Restwert 2.500 € = Entschädigung 12.500 €

Die 130-%-Regelung im Detail: Wenn Reparaturkosten ≤ 130 % des WBW, können Sie reparieren lassen. Bedingungen: Durchführung in einer anerkannten Fachwerkstatt, Nutzung des Fahrzeugs für mindestens 6 Monate nach Reparatur, Vorlage der Reparaturrechnung.

Typische Streitpunkte

Versicherungen setzen den Wiederbeschaffungswert zu niedrig an, um schneller einen Totalschaden konstruieren zu können.
Restwerte über Internetbörsen werden von Versicherungen genutzt, um die Entschädigung zu reduzieren.
Die 130-%-Regelung wird von Versicherungen oft nicht freiwillig kommuniziert.
Bei Leasingfahrzeugen ist die Abwicklung komplexer – der Leasinggeber muss in den Prozess eingebunden werden.

Praxisbeispiel

Familie S. aus Weikersheim hat einen Auffahrunfall. Ihr Seat Ateca (WBW: 18.500 €) hat Reparaturkosten von 19.200 €. Das ist ein wirtschaftlicher Totalschaden. Restwert: 3.200 €. Entschädigung: 18.500 − 3.200 = 15.300 €. Da die Reparaturkosten weniger als 130 % des WBW betragen (19.200 ÷ 18.500 = 103,8 %), wäre auch die 130-%-Regelung möglich gewesen.

Tipp vom Gutachter

Bei einem Totalschaden läuft alles sehr schnell. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und beauftragen Sie sofort einen unabhängigen Gutachter. Erst wenn WBW und Restwert gutachterlich festgestellt sind, sollten Sie über den Verkauf des Fahrzeugs nachdenken.

Wichtiger Hinweis

Bei einem Totalschaden sollten Sie das Fahrzeug nicht ohne vorherige Absprache mit dem Gutachter und dem Anwalt verkaufen. Voreilige Handlungen können Ihre Ansprüche gefährden.

Häufige Fragen

Wer entscheidet, ob ein Totalschaden vorliegt?

Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger ermittelt Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert und vergleicht diese. Das Ergebnis ist die Grundlage für die Abrechnung.

Was ist die 130-%-Regelung?

Wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30 % übersteigen, können Sie reparieren lassen und trotzdem auf Reparaturbasis abrechnen. Sie müssen das Fahrzeug danach mindestens 6 Monate weiternutzen.

Was mache ich mit meinem Restwert?

Sie können das Fahrzeug selbst verkaufen. Den im Gutachten genannten Restwert müssen Sie von der Entschädigung abziehen lassen – oder Sie behalten das Fahrzeug und erhalten trotzdem die volle Differenz.

Bekomme ich auch Nutzungsausfall bei Totalschaden?

Ja. Nutzungsausfall können Sie für den Zeitraum beanspruchen, in dem Ihnen kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung steht – unabhängig davon, ob Reparatur oder Totalschaden vorliegt.

Ihr Kfz-Gutachter im Main-Tauber-Kreis

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Alle auf dieser Seite beschriebenen Begriffe und Sachverhalte sind allgemeine Informationen ohne Rechtsberatungscharakter. Für eine rechtssichere Bewertung Ihres konkreten Schadensfalls stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

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