Zweiradgutachten
Ein Zweiradgutachten ist ein technisches Schadengutachten für Motorräder, Roller, Mopeds und Leichtkrafträder – mit denselben inhaltlichen Positionen wie ein Pkw-Schadengutachten: Reparaturkosten, merkantile Wertminderung, Restwert und Wiederbeschaffungswert.
Einfach erklärt
Nach einem Motorradunfall haben Geschädigte dasselbe Recht auf ein unabhängiges Sachverständigengutachten wie Autofahrer. Das Zweiradgutachten wird wie ein Kfz-Schadengutachten nach § 249 BGB aufgestellt – und bei unverschuldetem Unfall von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers bezahlt.
- –Reparaturkosten (Rahmen, Fahrwerk, Motor, Verkleidung, Elektronik)
- –Merkantile Wertminderung (verbleibender Wertverlust nach Reparatur)
- –Wiederbeschaffungswert (aktueller Marktwert des Motorrads)
- –Restwert (Wert des beschädigten Fahrzeugs)
- –Nutzungsausfall (Tagespauschale für die Ausfallzeit)
Die inhaltlichen Positionen des Gutachtens sind:
Besonderheiten gegenüber dem Pkw-Gutachten: Motorräder haben einige Besonderheiten, die ein spezialisiertes Vorgehen erfordern. Der Gebrauchtwarenmarkt für Zweiräder reagiert stärker auf saisonale Schwankungen, Modell, Baujahr und Zustand. Vorschäden durch frühere Stürze können schwerer erkennbar sein. Bei einem Sturz können Rahmenschäden und Verformungen vorliegen, die von außen nicht sichtbar sind, aber erhebliche Sicherheitsrelevanz haben.
Zusätzlich können bei Motorradunfällen beschädigte Schutzausrüstungen (Helm, Motorradkombi, Handschuhe, Stiefel) unter bestimmten Voraussetzungen als eigenständige Schadensposition in die Regulierung einbezogen werden.
Wussten Sie schon?
Motorradfahrer können nach einem unverschuldeten Unfall denselben Anspruch auf ein unabhängiges Gutachten geltend machen wie Autofahrer. Die Kosten trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers – auch für ein Zweiradgutachten.
Typische Streitpunkte
Praxisbeispiel
Ein Motorradfahrer wird an einer Kreuzung vom abbiegenden Pkw erfasst. Das Motorrad (Mittelklasse, 3 Jahre alt, 18.000 km) erleidet Schäden an Rahmen, Gabel, Verkleidung und Antrieb. Der Sachverständige ermittelt Reparaturkosten von 5.200 €, eine merkantile Wertminderung von 600 € und einen Nutzungsausfall von 12 Tagen. Alle Positionen werden von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers erstattet – einschließlich der Gutachterkosten.
Tipp vom Gutachter
Beauftragen Sie den Sachverständigen vor der Reparatur – nicht danach. Nur vor Reparaturbeginn können alle Schäden vollständig dokumentiert und bewertet werden. Haben Sie außerdem Ihre Schutzausrüstung dabei: Helm, Kombi und Handschuhe können als eigenständige Schadensposition geltend gemacht werden.
Wichtiger Hinweis
Jeder Schadenfall ist individuell zu bewerten. Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine rechtliche Beurteilung im Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
Ihr Kfz-Gutachter im Main-Tauber-Kreis
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Alle auf dieser Seite beschriebenen Begriffe und Sachverhalte sind allgemeine Informationen ohne Rechtsberatungscharakter. Für eine rechtssichere Bewertung Ihres konkreten Schadensfalls stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.